Projekt
Jugendschutz

|
Jugendschutzgesetz 2007
 Einlegeblatt zur JuSchG-Broschüre des BMFSFJ mit den Änderungen vom Juli 2007 |
|
-
Im August 2007 wurde das Jugendschutzgesetz (JuSchG) geändert. Seit dem 1. September 2007 ist die gewerbliche Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Für Zigarettenautomaten gilt eine Übergangsfrist: sie müssen bis 31.12.2008 technisch so umgerüstet sein, dass Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Entnahme von Zigaretten nicht möglich ist. In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren also an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Deshalb wurde das Aufkleberset "Alles klar" entsprechend überarbeitet und neu aufgelegt.
|
Für - und mit - Handel und Gewerbe
 Flyer des BMFSFJ in deutscher oder türkischer Sprache |
|
-
Auch der Informationsflyer Wir halten uns dran des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Familie, den wir bereits bei den ersten Aktionen in Hamburg zu Alkohol und Jugendschutz (siehe unten) eingesetzt hatten, wurde aktualisiert und neu in deutscher und in türkischer Sprache vom Büro für Suchtprävention in Kooperation mit der BSG für Hamburg aufgelegt (Zu beziehen ab 2/2008 über BfS.
|
| Zur Fußball-WM |
|
-
Während der Fussballweltmeister fanden in Hamburg verschiedene Aktionen zum Thema Alkohol und Jugendschutz statt. Neben der Spezialausgabe des Aufklebers, der von Gastronomie, Handel und Gewerbe rund um die Veranstaltungen genutzt werden kann, wurden Info-Cards für junge Leute zur Verfügung gestellt. Vorführungen des Kino-Spots aus der Kampagne "Alkohol. Irgendwann ist der Spaß vorbei" auf Großleinwänden fanden an verschiedenen Orten statt.
|

|
| Rückblick |
|
- Spätestens seit der BZgA-Studie von 2003 zu Bekanntheit, Kauf und Konsum von Alcopops war deutlich, welcher Handlungsbedarf hinsichtlich des Jugendschutzes bestand (und besteht). Alcopops waren das beliebteste alkoholhaltige Getränk der Jüngeren: 48 Prozent der 14- bis 17-Jährigen (gegenüber 39 Prozent der 18- bis 26-Jährigen) hatten im letzten Monat Alcopops getrunken. 39 Prozent der 14- bis 17-Jährigen (gegenüber 37 Prozent bei den 18- bis 29-Jährigen) gaben an, im letzten Monat ein- oder mehrmals Alcopops gekauft haben. Damit stand fest, dass Jugendliche, die Alcopops nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes weder kaufen noch konsumieren dürften, zu den HauptabnehmerInnen der Spirituosenmischgetränke zählten.
|
| Maßnahmen in Hamburg |
|
-
Vor diesem Hintergrund gab es in Hamburg von Anfang an Bestrebungen, neben kommunikativen Maßnahmen, die sich an die Jugendlichen direkt richteten - ein spezielles Alcopop-Plakat im Rahmen der Kampagne "Alkohol. Irgendwann ist der Spaß vorbei" sowie eine gegenderte Info-Card Alcopops hierzu -, der widerrechtlichen Abgabe von Alcopops an Jugendliche entgegenzuwirken.
Eine erste Bestandsaufnahme zeigte, wie wenig die Zuständigkeiten bekannt (LebensmittelkontrolleurInnen!) und wie selten in Hamburg von den Möglichenkeiten bei dem Verdacht auf Widerhandlung Gebrauch gemacht worden war. In der Folge kam es nur in Ausnahmefällen zu Bußgeldbescheiden in Zusammenhang mit der Abgabe von Alkohol und dem Jugendschutzgesetz.
|
| Gemeinsam mit Fachbehörde und Bezirken |
|
- Nachdem Versuche, die Handelskammer mit einzubinden, gescheitert waren, gelang es dem Büro für Suchtprävention in 2005 eine Initiative zu starten, der VertreterInnen aus Verbraucherschutz- oder Gesundheitsämtern aller sieben Bezirke sowie der BSG (vormals BWG und BSF) und der Jugendschutzbeauftragte der Polizei angehören.
Angestrebt wurde (und wird), die Sensibilität gegenüber der Problematik zu erhöhen, an das Verantwortungs- bewusstsein des Handels zu appelieren und diesen bei Bemühungen zur Umsetzung des Jugendschutzes zu unterstützen. Gleichzeitig sollte auch deutlich gemacht werden, dass Hamburg Zeichen setzen will und stärker als bisher mit einem Eingreifen bei Zuwiderhandlungen zu rechnen ist. Es wurde daher beschlossen, ein abgestimmtes Anschreiben der Verbraucherschutz- bzw. Gesundheitsämter der sieben Hamburger Bezirke an alle Abgabestellen von Alkoholika in den Bezirken (mit Ausnahme der Gastätten) zu versenden.
|
| Kampagne auf Bundesebene |
|
-
Zwei Entwicklungen stärkten diese Bestrebungen: Die Bundesregierung startete Ende August die Aktion "Wir halten uns daran" in Kooperation mit Verbänden wie der Dehoga, die auch die Verteilung von Materialien wie Poster, Flyer und Aufkleber zur Aktion übernahmen. Da nicht zu klären war, wie hoch der Verbreitungsgrad in Hamburg sein würde, vor allem aber kleinere Betriebe von vorneherein ausgenommen waren, wurde entschieden, in Hamburg zusätzlich zu dem Anschreiben auch auf die Materialien von "Wir halten uns daran" zurückzugreifen, soweit diese vom zuständigen Bundesamt zur Verfügung gestellt werden konnten, um eine flächendeckende Verbreitung zu gewährleisten.
Das Büro für Suchtprävention übernahm dabei die ersten Logistikschritte hin zu dem geplanten Massenversand: In Hamburg gibt es laut Auszug aus dem Gewerberegister insgesamt über 7000 Verkaufsstellen für alkoholhaltige Getränke, überdurchschnittlich viele davon in Hamburg-Mitte.
|
| Materialien und Aktionen |
|
- Ergänzend zu den Materialien "Wir halten uns daran" entwickelte das Büro für Suchtprävention zusätzlich eigene Materialien: ein Aufkleber-Set (Neuauflage 2007), das über die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in Hinblick auf Alkohol (und Tabak) informiert, KundInnen auf ihre Ausweispflicht hinweist und Mini-Aufkleber mit Altersangaben für das Regalbrett enthält.
Parallel wurde in Hamburg auf eine neue Globalrichtlinie Jugendschutz mit neuen Bußgeldempfehlungen hingearbeitet. In diesem Zusammenhang veranstaltete die BSF (jetzt: BSG) im November 2005 einen Fach- und Informationstag Jugendschutz, der den in Hamburg am Jugendschutz Beteiligten einen Erfahrungsaustausch ermöglichte und sich insbesondere an MitarbeiterInnen der Bezirke aus den Bereichen Verbraucherschutzämter und Jugendämter sowie an die Jugendbeauftragten der Polizei richtete. Das Büro für Suchtprävention erhielt dort die Gelegenheit, auf die Schnittstellen zur Suchtprävention und auf die geplante Aktion einzugehen.
|
| Umsetzung |
|
- Da die von diversen Aktionen in den Bezirken begleitete Versandaktion erst nach Verabschiedung der Globalrichtlinie erfolgen sollte, wurde sie auf Anfang 2006 verschoben. Die Rückmeldungen waren - mit einer Ausnahme - überraschend positiv. Allerdings machten durch aktuelle Ereignisse (Vogelgrippe!) verursachte Engpässe und daraus resultierende Ausfälle bzw. Verschiebungen geplanter Maßnahmen vor Ort auch deutlich, wie wenig Ressourcen auf bezirklicher Ebene tatsächlich vorhanden sind.
|